DSGVO – betreutes Denken

Da die Bürger zunehmend für dumm gehalten werden und darum immer weitreichender das betreute Denken eingeführt wird, werden Dinge zur Pflicht, um die jeder, der sich im Internet bewegt, ohnehin wissen sollte. Wenn man auf einer Straße fährt, hinterlässt man Spuren, das ist im Internet nicht anders, daher hier mein pflichtgemäßer Hinweis auf die neue Datenschutzgrundverordnung, die jeden Blogbetreiber mit Hauptwohnsitz innerhalb der EU betrifft, unabhängig vom Serverstandort der betreffenden Internetseite.

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5 Responses to DSGVO – betreutes Denken

  1. „Pflichtgemäßer Hinweis“?
    Es reicht nicht, einfach zu machen?

    • Avatar von Henny Jahn Henny Jahn sagt:

      ja, gute Frage, da sind sich selbst die Juristen uneinig, also habe ich die sichere Variante gewählt

      • Scheint gut zu sein, wenn man denn einen solchen „zur Hand“ hat! …
        Bin auf etliche Blogger gestoßen, die das Handtuch geworfen haben!

      • Avatar von Henny Jahn Henny Jahn sagt:

        Die Datenschutzerklärung kann man maßgeschneidert kostenlos auf entsprechenden Anwaltsseiten erstellen lassen (Links. s. unten unter der Erklärung. Das Handtuch werfen ist die schlechteste Option, dafür gibt es wirklich keinen Grund. Die Rechtslage ist zwar immer noch sehr unübersichtlich, aber es gibt wie gesagt Mustervorlagen.

      • Ja, danke! … Das habe ich alles schon gemacht (passend zum 25.!), aber ich habe nicht extra nochmal in einem Post daraufhin gewiesen! …
        Deswegen auch meine Frage nach dem „pflichtgemäßen Hinweis“! … Es kam mir nur der Gedanke nach einem persönlichen Anwalt. Aber wer hat den schon? …
        Ja, aufzuhören wirklich eine schlechte Alternative! Es geht sicher nicht nur mir so, dass man sich für „blöd verkauft“ vorkommt! …

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